Bei Kameraüberwachungen muss grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden werden:
- Kameraüberwachung mit Live-Bild ohne Aufzeichnung
- Kameraüberwachung mit Aufzeichnung
Bei einer Kameraüberwachung ohne Aufzeichnung findet keine Verarbeitung personenbezogener Daten im datenschutzrechtlichen Sinne statt. Die datenschutzrechtlichen Pflichten beziehen sich daher nur auf Kameraüberwachungen mit Aufzeichnungsfunktion. Hier stellt die Aufzeichnung grundsätzlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, sobald sich Menschen im Kamerafeld aufhalten.
Die Überwachung öffentlicher Bereiche ist nicht zulässig. Bei der Positionierung einer Kamera ist dies unbedingt zu berücksichtigen. Es gibt Systeme, bei denen man Ausschnitte, die öffentliche Bereiche enthalten, ausblenden, schwärzen oder undeutlich machen kann.
Auf eine mögliche Kameraüberwachung muss per Schild hingewiesen werden. Im Anhang finden sich einige weitere Hinweise zum Umgang mit Videoüberwachung durch private Stellen sowie Beispiele für Schilder oder Informationsblätter.